Bewertungskriterien

• Materialwahl
• Modularität
• Innovationsgrad
• Funktionalität
• Technische Umsetzbarkeit
• Umweltverträglichkeit
• Emotionale Stimulans
• Prägnanz
• Sicherheit
• Ausarbeitungstiefe
• Herstellungskosten

 

Schutzrechte
Die Anmeldung von Schutzrechten obliegt den Wettbewerbsteilnehmern. Die Rechte für die eingereichten Arbeiten dürfen nicht bereits an Dritte übertragen worden sein. Urheberschaft und Nutzungsrechte liegen beim Teilnehmer, wobei die Veranstalter des Wettbewerbes innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach öffentlicher Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse vorrangig berechtigt sind, für eine Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse in den Regionen Bayerischer Wald und Nationalpark Kalkalpen durch dort ansässige Handwerksbetriebe Sorge zu tragen. Die sechsmonatige Frist versteht sich als Sperrfrist im Sinne einer eigenständigen Verwertung der Ergebnisse durch den Teilnehmer, sofern die Verwertung außerhalb der Gebiete Bayerischer Wald und Nationalparkregion Oberösterreichische Kalkalpen erfolgen sollte.

 

Schutzrechtliche Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die Veranstalter berechtigt sind, die Wettbewerbsergebnisse öffentlich zu präsentieren und die prämierten Ergebnisse unter Anwesenheit der Preisträger/innen den Medien in Form einer Pressekonferenz vorzustellen. Eine Publikation der Wettbewerbsergebnisse ist vorgesehen.

 

Mit Unterzeichnung der Ausschreibungsformulare erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungenan und erklären ihre Urheberschaft an der eingereichten Arbeit.

Nationalpark Kalkalpen
Foto: E. Mayrhofer